Ab Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Gemeint sind damit XML-Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD. So schreibt es das Wachstumschancengesetz vor. Mit DocuWare sind Sie bestens auf die neuen Anforderungen vorbereitet.
Inhalt:
- Finanzbehörden definieren E-Rechnung oder besser: eRechnung
- Was ist ein strukturiertes Rechnungsformat?
- E-Rechnungspflicht im Zuge der EU-Mehrwertsteuerreform
- Übergangsphasen und EDI
- Die Fristen für Empfang und Verarbeitung von E-Rechnungen
- Vorgaben für Rechnungsstellung und -versand
- Mit DocuWare: XRechnung und ZUGFeRD sofort rechtskonform empfangen und verarbeiten
- Compliance nach GoBD bei Archivierung
- Verarbeitung von Papierrechnungen in Übergangsphase weiter möglich
Finanzbehörden definieren E-Rechnung oder besser: eRechnung
Deutsche Unternehmen sind ab dem nächsten Jahr verpflichtet, im Rechnungsaustausch mit anderen inländischen Firmen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Als E-Rechnungen sieht der Fiskus dabei nur solche in einem strukturierten Format an und schreibt diese dann „eRechnungen“.
Was ist ein strukturiertes Rechnungsformat?
Strukturierte Rechnungsformate beruhen auf der Auszeichnungssprache XML, in der die Daten hierarchisch strukturiert im Format einer Textdatei dargestellt werden.
Eine Rechnungsdatei kann dabei entweder eine reine XML-Datei sein wie beim Format XRechnung. Oder sie führt als hybrides Format zusätzlich einen PDF-Sichtbeleg mit wie bei ZUGFeRD. Als Rechnungsdaten relevant sind letztlich aber nur die maschinenlesbaren XML-Daten.
PDF ist keine elektronische Rechnung
Alle anderen Rechnungsformate wie die Papierrechnung oder das PDF im E-Mail-Anhang zählen für den Gesetzgeber zu „sonstigen“ Formaten. Wenn in Zukunft von elektronischen Rechnungen gesprochen wird, sind also nur strukturierte Formate gemeint.
E-Rechnungspflicht im Zuge der EU-Mehrwertsteuerreform
Den Rahmen für die Umstellung auf maschinenlesbare E-Rechnungen bildet die EU-Mehrwertsteuerreform. Bis 2028 soll der B2B-Rechnungsaustausch in allen EU-Staaten komplett auf strukturierte Formate, die der EU-Norm EN 16931 entsprechen, umgestellt sein. Dazu gehören auch die Erstellung und der Versand von E-Rechnungen.
Auf Grundlage der Digitalisierung im Rechnungswesen wird danach die Mehrwertsteuermeldung nur noch über elektronische Portale der Steuerbehörden erfolgen.
Reform in drei Schritten
Mit ihrer umfassenden Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) will die EU-Kommission das Mehrwertsteuerrecht modernisieren, die Kosten bei den steuerlichen Pflichten der Unternehmen senken und Umsatzsteuerbetrug in der EU wirksamer bekämpfen. Die EU-Staaten sind zur nationalen Umsetzung verpflichtet.
Wie es der EU-Plan vorsieht, erfolgt auch in Deutschland die Reform in drei Schritten. Die ersten beiden beziehen sich auf den Rechnungsaustausch. Beim dritten Schritt geht es um die Meldung der Rechnungsdaten bzw. der Mehrwertsteuer an die Steuerbehörde.
1. Empfang und Verarbeitung
Alle Unternehmen müssen elektronische Rechnungen im strukturierten Format empfangen und verarbeiten können.
2. Erstellung und Versand
Alle Firmen müssen ihre Rechnungen im strukturierten Format ausstellen und verschicken.
3. Meldung der Rechnungsdaten über zentrales Meldeportal der Steuerbehörden
Nachdem die Unternehmen Rechnungsempfang und -versand bis 2028 auf das strukturierte Format umgestellt haben, führen die Finanzbehörden ein elektronisches Meldesystem ein, auch E-Reporting-Portal genannt. Über dieses melden die Rechnungssteller dann zeitnah die Rechnungsdaten. Welches Meldemodell dabei auf die deutschen Unternehmen zukommt, hat der deutsche Gesetzgeber noch nicht entschieden.
Übergangsphasen und EDI
Bei der Einführung der E-Rechnung gibt es Übergangszeiten, in denen herkömmliche Rechnungsformate wie PDF und auch Papier noch erlaubt sind (siehe Tabelle). Teils ist dabei die Zustimmung durch den Rechnungsempfänger nötig.
Auch das EDI-Format kann weiterhin verwendet werden. Letztlich sind alle strukturierten Formate erlaubt, bei denen die nach Umsatzsteuergesetz erforderlichen Angaben so extrahiert werden können, dass das Ergebnis der EN 16931 entspricht.
Die Fristen für Empfang und Verarbeitung von E-Rechnungen
Im inländischen Rechnungsaustausch müssen alle Unternehmen als Rechnungsempfänger die folgenden Vorgaben erfüllen:
Quelle: Zöller & Partner, Thorsten Brand, https://www.zoeller.de/das-ende-der-rechnungslesung/
Vorgaben für Rechnungsstellung und -versand
Grundsätzlich ab 2025 werden auch Erstellung und der Versand von E-Rechnungen im strukturierten Format verpflichtend vorgeschrieben. Die Übergangsfristen dafür sind wie folgt:
Quelle: Zöller & Partner, Thorsten Brand, https://www.zoeller.de/das-ende-der-rechnungslesung/
Mit DocuWare: XRechnung und ZUGFeRD sofort rechtskonform empfangen und verarbeiten
Schon seit Jahren gehört bei DocuWare die Verarbeitung von XRechnung und ZUGFeRD zum Standard. DocuWare unterstützt Sie also bei der Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben. Zudem können zahlreiche weitere nationale strukturierte E-Rechnungsformate verarbeitet werden, dazu gehören etwa Factur-X aus Frankreich, FatturaPA aus Italien, FACTURAe aus Spanien oder KSEF aus Polen.
Auch alle anderen XML-basierten Dokumente wie Lieferscheine, die zum Rechnungsvorgang gehören, verarbeitet DocuWare automatisch und zuverlässig. Dies wie auch die beiden letztgenannten Rechnungsstandards können Sie ab DocuWare Version 7.10 nutzen.
Compliance nach GoBD bei Archivierung
Ihre Rechnungen werden in einem sicheren digitalen Archiv gespeichert. Die für die Rechnungen relevanten Werte aus den XML-Dateien werden dabei automatisch als Indexdaten in DocuWare übertragen. So erfüllen Sie die Aufbewahrungsrichtlinien der GoBD, können Belege im Handumdrehen lückenlos für Betriebsprüfungen aufbereiten oder Analysen zur abteilungsinternen Prozessoptimierung durchführen.
Sie geben die Rechnungen auf Basis definierter Regeln direkt zur Buchung frei oder leiten sie in Genehmigungs-Workflows zur Freigabe an die zuständigen Stellen weiter. Am Ende wird ein Buchungssatz erzeugt, den Sie direkt an Ihr ERP-System übergeben können, um auch hier aufwendige Dateneingaben zu vermeiden.
Verarbeitung von Papierrechnungen in Übergangsphase weiter nötig
In der Übergangsphase werden weiter PDF- und Papierrechnungen bei Ihnen eintreffen. Mit DocuWare erfassen Sie auch diese automatisiert und verarbeiten deren Daten zuverlässig im gleichen System und in gleicher Weise wie die E-Rechnungen. Rechnungsinformationen wie Lieferant, Datum Posten und Beträge werden mit Intelligent Indexing auch aus Rechnungen klassischer Machart automatisch übernommen.
Lesen Sie mehr über die Automation bei der Rechnungsprüfung und wie Sie in 4 Schritten einen effizienten Beschaffungsprozess etablieren.
Interessiert an weiteren Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung?- Sie sind bereits DocuWare Kunde und wünschen eine Demo oder weitere Beratung zum Thema elektronische Rechnungsstellung? Dann senden Sie bitte eine kurze Nachricht an CustomerSuccessDACH@docuware.com.
- Für alle anderen Interessierten: Bitte klicken Sie einfach auf die Schaltfläche „Demo anfordern“ oben rechts, um von DocuWare kontaktiert zu werden.
In beiden Fällen werden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Martin Künstling
Gibt es seitens DocuWare hinsichtlich des ZUGFeRD Format Einschränkungen? Ist auch die Verarbeitung des ZUGFeRD Formates 2.0.1. oder höher möglich?
Claudia Goebel
Hallo Herr Künstling,
verzeihen Sie bitte die Verzögerung bei der Antwort. Es gibt mit DocuWare bei ZUGFeRD keine Einschränkungen und es ist auch die Verarbeitung des ZUGFeRD-Formates 2.0.1. oder höher möglich.
Viele Grüße
Claudia Göbel
DocuWare Product Marketing
Siegmund Hien
Sehr geehrte Frau Goebel,
wir haben aktuell die Vers. 7.3 von DocuWare im Einsatz.
Können wir mit dieser Version auch die neuen E-Rechnungen archivieren?
Mit freundlichen Grüßen
Siegmund Hien
Claudia Goebel
Sehr geehrter Herr Hien,
danke für Ihre Anfrage. Ja, mit DocuWare Version 7.3 können Sie E-Rechnungen nach den Standards XRechnung und ZUGFeRD archivieren und verarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Göbel
DocuWare Product Marketing
Günther S.
Sehr geehrte Damen und Herren,
1) Die Fristen für Empfang und Verarbeitung von E-Rechnungen (eingehende Lieferantenrechnungen)
"nur zulässig, wenn Umsatz des KREDITORS < 800T€ in Vorjahr"
Es wäre zu prüfen, welchen Umsatz der Lieferant (Kreditor) mit mir persönlich gemacht hat? JA/NEIN?
2) Vorgaben für Rechnungsstellung und -versand (ausgehende B2B-Kundenrechnungen)
"nur zulässig, wenn Umsatz des DEBITORS < 800T€ in Vorjahr"
Es wäre zu prüfen, welchen Umsatz ich mit dem Kunden (Debitor) gemacht habe im Vorjahr? JA/NEIN?
Sollten Sie beide Fälle mit JA beantworten, so bitte um
A) Änderung der Texte in: "nur zulässig, wenn Umsatz des einen KREDITORS < 800T€ in Vorjahr"
B) Änderung der Texte in: "nur zulässig, wenn Umsatz des einen DEBITORS < 800T€ in Vorjahr"
C) um einen rechtsverbindlichen Link, welcher diesen Sachverhalt bestätigt
Herzlichst, Günther S.
Claudia Goebel
Sehr geehrter Herr S.,
es geht um den "Gesamtumsatz des die Rechnung ausstellenden Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr".
Die entsprechenden Änderungen des Umsatzsteuergesetzes finden sich im Wachstumschancengesetz unter Artikel 23, 7. , siehe https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/108/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Wir bitten zu beachten, dass dies keine Rechtsberatung darstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Göbel, DocuWare Product Marketing
Stefan Pilz
Wichtiger und sehr informativer Beitrag! Die Einführung der E-Rechnungspflicht ist ein großes Thema – gut, dass hier die relevanten Punkte klar erklärt werden. Das hilft enorm bei der Vorbereitung. Danke dafür! 👍
Michael Neuffer
Sehr geehrte Frau Goebel,
Bei uns ist aktuell DocWare 7.10 in Einsatz.
Gibt es inzwischen beiu DocuWare eine Möglichkeit einen anderen Validator als Ultramarin (https://www.ultramarinviewer.de/) einzubinden?
Ultramarin ist ein reines Windows Tool.
Wir nutzen allerdings ausschliesslich MacOS in unserem Betrieb.
Damit war es bei uns bislang leider nicht möglich die entsprechenden E-Rechnung Funktionalitäten zu nutzen.
Mit freundlichen Grüssen
Michael Neuffer
Wiebke Bortnik
Hallo Herr Neuffer,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle keine Fragen zur Verwendung von DocuWare in Kombination mit Drittanwendungen beantworten können.
Wenden Sie sich dafür bitte an Ihren DocuWare Partner oder öffnen Sie ein Ticket beim DocuWare Support.
Viele Grüße,
Wiebke Bortnik, DocuWare Product Marketing
Dominik Heinz
Hallo an Alle,
Jeder der gerade Testdaten sucht um alles einmal durch zu spielen findet hier aus meiner Sicht gute Beispiele (oder kann sich Beispiel Daten selber erstellen):
- https://tools.pdf24.org/de/elektronische-rechnung-erstellen
- https://digitalzentrum-berlin.de/kostenfreie-tools-zur-erstellung-von-e-rechnungen
- https://digitalzentrum-berlin.de/wp-content/uploads/2024/11/ZUGFeRD-Rechnung-Beispiel.pdf?x41205
Damit auch die direkten Anmerkung an DocuWare:
Erstellt doch bitte ein Archiv mit E-Rechnungs Varianten damit wir uns überzeugen können das alles funktioniert.
Mit bestem Gruß,
Dominik Heinz