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E-Rechnung in 2026 – ändert sich etwas?



Nein, die Vorgaben für die elektronische Rechnung bleiben nach dem aktuellen Stand wie im Jahr 2025.

➔ Doch zum 01.01.2027 gibt es weitere Änderungen, auf die Sie sich vorbereiten sollten!
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Nutzen Sie das kommende Jahr, um sich rechtzeitig abzusichern!

Seit dem 01.01.2025 gilt:

➔ Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland müssen E-Rechnungen nach dem europäischen Standard EN 16931 annehmen, verarbeiten und archivieren können (z. B. im XML-Format).

➔ Rechnungen dürfen nur noch auf Papier oder in einfacher (unstrukturierter) elektronischer Form (z. B. PDF als E-Mail-Anhang) versendet werden, wenn der Empfänger zustimmt.

➔ Ab 2027:
Unternehmen ab einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro/Jahr müssen E-Rechnungen ausstellen können.

➔ Rechnungsstandard: ZUGFeRD oder XRechnung.

➔ Ausgeschlossen sind zunächst nur Kleinunternehmer und Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von unter 800.000 Euro.
Aber auch hier endet die Übergangsfrist bereits am 31.12.2027!
Sofern Sie noch nicht mit der endgültigen Umstellung Ihres Rechnungssystems begonnen haben, sollten Sie dieses Jahr nutzen, um sich auf 2027 bzw. 2028 vorzubereiten. Sie suchen das ideale System, mit dem Sie die Vorgaben für die E-Rechnungsbearbeitung und -archivierung erfüllen und von weiteren Features profitieren können?

Lassen Sie sich von unseren Experten beraten!