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Zwei Wochen E-Rechnungspflicht in Frankreich:

Wie sind die Erfahrungen?



Zwei Wochen E-Rechnungspflicht in Frankreich:

Seit dem 01. September ist der Empfang und der Versand von E-Rechnungen für zahlreiche Unternehmen verpflichtend. Das Gleiche kommt auch auf Unternehmen in Deutschland zu. Die Stichtage sind hier der 01.01.2027 (Jahresumsatz > 800.000 Euro) und der 01.01.2028 (auch Kleinunternehmen).

Das ist gar nicht mehr so lange hin. Darum interessiert uns: Wie verlief der Start der E-Rechnungspflicht in Frankreich? Ist alles reibungslos abgelaufen oder gab es Probleme? Wie sehen das die Unternehmer und was sagt die Regierung? Wo gibt es noch Handlungsbedarf oder Kritik an der Umsetzung?

Wir geben Ihnen in unserem Beitrag einen Einblick, wie der Start der E-Rechnungspflicht in Frankreich verlaufen ist. Wir zeigen Ihnen, was gut läuft und wo es noch Diskussionsbedarf gibt.

Haben Sie Fragen zur Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland oder dazu, wie Sie diese ab dem Stichtag 01.01.2027 richtig umsetzen? Das Team von bmd kann Ihnen hier weiterhelfen.

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01. September 2026: Startschuss der E-Rechnungspflicht in Frankreich

Die E-Rechnungspflicht in Frankreich verläuft ähnlich gestaffelt wie in Deutschland. Grandes Entreprises (GE) und Entreprises de Taille Intermédiaire (ETI) sind jetzt davon betroffen, Petites et Moyennes Entreprises (PME) und Micro-Entreprises (ME) haben noch ein Jahr mehr Zeit, sich darauf einzustellen. (Mehr zu der frz. Einteilung von Unternehmensgrößen finden Sie ➡ hier in unserem Blog)

Genau wie heute noch in Deutschland waren auch die Bedenken in Frankreich kurz vor der Einführung der E-Rechnungspflicht sehr groß. Die Angst vor dem großen "Systemcrash" hat sich aber als unbegründet erwiesen. Das französische Ministerium für Wirtschaft und Finanzen hat an dem Stichtag zum 01. September festgehalten, jedoch wurden erste Sanktionen für eine fehlerhafte Ausführung der E-Rechnung ausgesetzt. Für den "Soft Launch" haben Unternehmen in Frankreich noch bis zum Ende des Jahres Zeit bekommen, bevor Strafen für eine unzureichende Umsetzung der E-Rechnungspflicht verhängt werden. (Quelle: ➡ Pressemitteilung frz. Ministerium am 01.09.2026)

Für die Durchführung der E-Rechnungspflicht in Frankreich ist es notwendig, dass Unternehmen auf eine von aktuell 149 zugelassenen Plattformen zurückgreifen. Für viele Unternehmen war die Unübersichtlichkeit durch das große Angebot an Plattformen einer der Hauptkritikpunkte an der französischen E-Rechnung. Trotzdem gab es in den vergangenen Monaten eine positive Entwicklung zu verzeichnen:

Sébastien Rabineau, Projektleiter für die elektronische Rechnungsstellung bei der Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFiP), erklärt in einem Interview am 13. September mit ➡ la Compagnie des Chefs de Fabrication des Industries Graphiques et de la Communication (Verband der Produktionsleiter der Grafik- und Kommunikationsindustrie):

"Le 10 juillet dernier, 36 % des 4 millions d’entreprises que nous ciblons prioritairement avaient déjà choisi leur plateforme. Elles étaient 58 % le 23 août, et 66 % le 4 septembre. La dynamique s’accélère, les plateformes continuent à recevoir énormément de demandes."

(Am 10. Juli hatten bereits 36 % der 4 Millionen Unternehmen, die für uns vorrangig sind, ihre Plattform ausgewählt. Am 23. August waren es 58 % und am 4. September 66 %. Die Dynamik nimmt zu, die Plattformen erhalten weiterhin enorm viele Anfragen.)

Auch der französische Minister für öffentliche Maßnahmen und Rechnungswesen, David Amiel, äußerte sich am 04. September auf der ➡ Social-Media-Plattform X ähnlich über die positive Entwicklung:

"Depuis mardi, nous avons depasse les 1,5 million de factures echangees, pour plus de 3 milliards d'euros. Pres de 70% des entreprises du cour de cible ont deja choisi leur plateforme agree."

(Seit Dienstag haben wir die Marke von 1,5 Millionen ausgetauschten Rechnungen überschritten, mit einem Gesamtwert von über 3 Milliarden Euro. Fast 70 % der Unternehmen aus der Zielgruppe haben sich bereits für eine zugelassene Plattform entschieden.)

Aus Sicht der französischen Behörden verläuft der Start in die E-Rechnungspflicht also ganz positiv. Doch sehen Unternehmer, Finanzexperten und natürlich die Öffentlichkeit das auch so?

Haben Sie bereits Maßnahmen unternommen, um die E-Rechnung in Ihrem Unternehmen zu nutzen? Falls nicht, ist es jetzt an der Zeit, damit anzufangen! Unsere Experten bei bmd zeigen Ihnen, wie Sie es richtig machen!

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Was sagen die Unternehmer zur E-Rechnungspflicht?

Gerade bei den Äußerungen französischer Unternehmer oder des firmeneigenen Fachpersonals fällt auf, dass die Meinungen noch sehr gespalten sind.

Insbesondere beim Start der E-Rechnungspflicht taten sich Probleme auf, von denen alle Unternehmensgrößen betroffen waren. Bereits am 01. September wurden nur 23 % der E-Rechnungen für den F1-Datenstrom akzeptiert. Die Daten aus dem F1-Strom sind diejenigen Daten, die für die öffentliche Verwaltung unbedingt erforderlich sind und die zum Zwecke der Vorausfüllung der Umsatzsteuererklärung verwendet werden. Aufgrund des sanktionsfreien Übergangszeitraums stellt dies für Unternehmen noch kein Problem dar, zeigt aber einen akuten Handlungsbedarf.

Größere Unternehmen befürworten aktuell eher die E-Rechnungspflicht. Gerade vor dem 01. September wurde aus ihrer Sicht im Vorfeld eine viel größere Panik gemacht, die nicht notwendig gewesen wäre. Trotzdem gibt es noch kleinere operative Probleme, die behoben werden müssen. Dazu gehören etwa:

  • Registrierung bei der falschen Plattform (wird erst im Alltag deutlich)
  • Probleme bei Adressen und Routing
  • notwendige Softwareupdates (ERP, DMS und CRM)
  • erste Rechnungsflüsse müssen analysiert und verstanden werden

Das französische Ministerium für Wirtschaft und Finanzen sieht durch die Einführung der E-Rechnung ein Einsparpotenzial von bis zu 4 Milliarden Euro für die französische Wirtschaft. Auch (Groß-)Unternehmer sehen darin eine Möglichkeit, Prozesse zu beschleunigen und sich am Markt wettbewerbsfähiger aufzustellen. Der anfängliche Mehraufwand sei aus ihrer Sicht gerechtfertigt.

Kleinere Unternehmen und Freiberufler blicken aktuell noch mit deutlich mehr Skepsis auf die E-Rechnung. Die häufigste Frage ist: Warum brauche ich für wenige Rechnungen überhaupt ein neues System? Der finanzielle Vorteil fällt in ihren Augen sehr gering aus. Sie sehen in der Umsetzung der E-Rechnung einen höheren Zeitaufwand und einen höheren Kostenfaktor.

Auf Social-Media-Plattformen und in Foren fällt sogar häufiger der Begriff "une véritable purge" (eine regelrechte Säuberungsaktion). Insbesondere sehr kleine Unternehmer oder Freischaffende sehen sich in ihrer Existenz bedroht. Hier fallen die Reaktionen auf die E-Rechnung aktuell noch sehr emotional aus.

Jedoch ist zu beachten, dass hier aktuell noch keine präzise Prognose zur Umsetzung der E-Rechnungspflicht gegeben werden kann. Fest steht, dass den betroffenen Unternehmern mit kleinen Firmengrößen noch ein Jahr mehr Zeit für die Umsetzung bleibt. Genau wie die französische Regierung können sie von der Einführung der E-Rechnungspflicht für größere Unternehmen lernen.

Fragen auch Sie sich, inwiefern Sie von der E-Rechnungspflicht betroffen sind, und suchen nach einer sicheren Lösung? bmd kann Ihnen hier beratend zur Seite stehen und individuelle Lösungen für Sie entwickeln.

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Große Kritik in Frankreich: Datensicherheit

Auch wenn die Umsetzung der E-Rechnungspflicht in Frankreich aus Sicht der Regierung und der betroffenen Unternehmen gut anläuft, gibt es noch immer Bedenken bei der Datensicherheit. Die Kritik gilt nicht der E-Rechnung an sich, sondern richtet sich an den Transport der Daten und an die Verarbeitung durch die zuständigen Behörden.

Gerade erst am 14. August 2026, also kurz vor Inkrafttreten der E-Rechnungspflicht in Frankreich, hat das französische Ministerium für Wirtschaft und Finanzen publik gemacht, dass es im Juni und im Juli einen ➡ Cyberangriff auf die DGFiP gegeben hat. Es wird davon ausgegangen, dass insgesamt 678.000 Privatpersonen und Unternehmen davon betroffen sind. Bei Unternehmen sind hauptsächlich Daten wie Firmenname oder die SIREN-Nummer betroffen.

Für Unternehmen ist das noch keine Katastrophe, denn die SIREN-Nummer entspricht in etwa der deutschen USt.-ID. Es handelt sich also um Informationen, die sowieso in jedem Impressum der Unternehmenswebsite nachzulesen sind. Trotzdem wird ein Sicherheitsleck deutlich. Was, wenn Kundendaten seitens der Rechnungsverarbeitung oder Ähnliches von einem Hacker abgegriffen werden?

Wie die Finanzbehörden die E-Rechnungen sichern und intern verarbeiten, darauf können Unternehmen keinen Einfluss nehmen. Die Sicherheit liegt hier in den Händen der französischen Behörden. Unternehmen können aber selbst den Übertragungsweg wählen. Und hier gibt es eine eindeutige Entwicklung...


Suchen Sie nach einer Möglichkeit, E-Rechnungen sicher zu validieren oder möchten Sie einen sicheren Übertragungsweg für Ihre E-Rechnungen einrichten? Unsere IT-Experten können Sie nicht nur beraten, sondern auch eine individuelle Lösung anbieten.

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Nachfrage am Peppol-Netzwerk explodiert

Insgesamt können 149 Plattformen genutzt werden, um E-Rechnungen an die französischen Finanzbehörden zu übermitteln. Das Peppol-Netzwerk ist eine von ihnen, bietet aber zugleich einen sicheren Transportweg zwischen Kunde und Lieferant. Beide erhalten eine eindeutige ID, die sich nur dem jeweiligen Unternehmen zuordnen lässt. Ohne diese Peppol-ID ist aber eine Übertragung der E-Rechnung nicht möglich, sodass jeweils Lieferant und Kunde eine benötigen.

In Deutschland ist für viele Unternehmen das Peppol-Netzwerk noch immer eine Kosten-Nutzen-Frage, da eine Peppol-ID kostspielig sein kann. Peppol wird zwar hier bereits angeboten, ist aber für den Austausch von E-Rechnungen auch ab dem 01.01.2027 für deutsche Unternehmen keine Pflicht. Die Nachfrage nach einer Peppol-ID ist darum in Deutschland aktuell im internationalen Vergleich noch sehr gering.

Auch in Frankreich ist die Nutzung des Peppol-Netzwerkes nicht mit der Einführung der E-Rechnungspflicht gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem ist die Nachfrage nach Peppol in den letzten Monaten geradezu "explodiert". Ende März 2026 gab es gerade einmal 251.000 Peppol-User. Heute ist Frankreich mit über 3,8 Millionen aktiven Teilnehmern der größte Nutzer des Peppol-Netzwerkes weltweit! Zum Vergleich: In Deutschland gibt es aktuell nur knapp 13.000 aktive Peppol-User. (Stand 16.09.2026, Quelle: ➡ PEPPOL ID Lookup)

Doch woher kommt in Frankreich diese enorme Nachfrage nach dem Peppol-Netzwerk? Schließlich ist es in Frankreich nicht gesetzlich verpflichtend. Die Gründe für die Nutzung von Peppol gehen weit über den Sicherheitsvorteil hinaus. Viele Unternehmen argumentieren die Nutzung von Peppol so:

  • DGFiP nutzt nicht nur selbst Peppol, sondern ist Peppol Authority (koordiniert Peppol im eigenen Land)
  • Peppol bietet internationale Verbindungswege
  • Standardisiertes Discovery/Routing (automatische Weiterleitung an betroffene Access Points; z. B. Kunde + Finanzbehörde)
  • Unklarheiten über die große Anzahl an kompatiblen Übertragungsplattformen

Gerade die Rolle, die Peppol bei der DGFiP einnimmt, zeigt, wohin die Reise wohl gehen wird. Peppol ist innerhalb weniger Monate in Frankreich zu einem Standard für die Übertragung von E-Rechnungen geworden. Dieser Standard ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, spielt aber wirtschaftlich schon heute eine so große Rolle, dass man selbst außerhalb von Frankreich wahrscheinlich künftig nicht um die Peppol-Nutzung herumkommen wird. Deutschland hat hier definitiv noch Nachholbedarf.


Wie sehen Sie das? Fühlen Sie sich mit der Validierung von E-Rechnungen bereits sicher oder möchten Sie lieber ein hochwertiges Übertragungsnetzwerk wie Peppol nutzen? Unser Team freut sich auf Ihre Meinung!

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Ausblick: Wie geht es weiter?

Aus unserer Sicht ist die Einführung der E-Rechnungspflicht in Frankreich geglückt. Zwar gibt es noch an einigen Stellen Verbesserungsbedarf, wo genau, wird aber erst durch die praktische Nutzung der E-Rechnung deutlich. Fördernd war, dass mögliche Sanktionen von der französischen Regierung bis zum Jahreswechsel ausgesetzt wurden. Unternehmen können sich jetzt selbst am Umgang mit der E-Rechnung ausprobieren, ohne sich unter Druck gesetzt zu sehen.

Interessant ist, dass sich Unternehmen, die sich weit im Voraus auf die E-Rechnungspflicht vorbereitet haben oder die E-Rechnung bereits praktisch angewendet haben, jetzt nahezu problemlos zum Stichtag "durchgestartet" sind. Unternehmen, die sich hingegen weniger mit der E-Rechnung beschäftigt haben, hatten mehr Probleme. Das würde die hohe Quote der nicht kompatiblen E-Rechnungen beim F1-Datenstrom erklären. Unternehmen, die nicht rechtzeitig passende Konzepte entwickelt haben, sehen sich jetzt außerdem mit der Frage konfrontiert, welche Übertragungsplattform für sie die richtige Lösung bietet.

Die große Nachfrage am Peppol-Netzwerk zeigt aber, dass sich Peppol schon heute als gängiger Standard in Frankreich herauskristallisiert. Innerhalb der EU gibt es auf absehbare Zeit keine gesetzliche Vorschrift, dass Peppol für alle Unternehmen der Mitgliedsstaaten verpflichtend wird. Experten gehen aber davon aus, dass es vielleicht schon um 2030 eine gesetzliche Regelung zur Peppol-Nutzung als Übertragungsweg geben könnte.

Deutschland kann viel aus den Erfahrungen mit der Einführung der E-Rechnungspflicht in Frankreich lernen. Gerade für Unternehmen hierzulande ist es ein klares Signal, sich auf den Stichtag am 01.01.2027 bzw. 01.01.2028 vorzubereiten. Wir raten Unternehmen dringlichst dazu, die kommenden 3,5 Monate zu nutzen, um sämtliche Systeme und Prozesse auf die Nutzung der E-Rechnung vorzubereiten.


Haben Sie Fragen zur Umsetzung der E-Rechnung in Ihrem Unternehmen? Das Team von bmd hilft Ihnen gerne weiter und sucht nach individuellen Lösungen für Sie. Seien Sie am Stichtag vorbereitet!

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